Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11
BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99 (https://dejure.org/2001,11)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2001 - II ZR 88/99 (https://dejure.org/2001,11)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - II ZR 88/99 (https://dejure.org/2001,11)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG §§ 30, 32, 32a, 32b, 64 Abs. 2
    Eigenkapitalersetzende Darlehen in der Überschuldungsbilanz; Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzreife

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rechtssprechungsänderung des 2. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Paragraf 64 Absatz 2 GmbH-Gesetz (GmbHG)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    64 Satz 1 GmbHG, Bilanzierung Gesellschafterdarlehen, Innenhaftung, Überschuldung, vor 1.1.2008, Zahlung nach Insolvenzreife

Besprechungen u.ä. (2)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • gruner-siegel-partner.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Berücksichtigung von Rangrücktrittsvereinbarungen im Überschuldungsstatus und in der Handelsbilanz

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 264
  • NJW 2001, 1280
  • ZIP 2001, 235
  • MDR 2001, 401
  • NZI 2001, 196
  • NZI 2001, 42
  • WM 2001, 317
  • BB 2001, 430
  • DB 2001, 373
  • JR 2001, 460
  • NZG 2001, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    c) Zahlungen, die der Geschäftsführer dem Verbot des § 64 Abs. 2 GmbHG zuwider geleistet hat, sind von ihm ungekürzt zu erstatten (Abweichung von BGHZ 143, 184).

    Zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, wird allerdings vermutet, daß er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (BGHZ 143, 184 ff. = ZIP 2000, 184 f. [unter II 1. b]; Urt. v. 1. März 1993 - II ZR 81/94 [früher: 61/92], ZIP 1994, 841; Urt. v. 11. September 2000 - II ZR 370/99, ZIP 2000, 1896 f.).

    § 64 Abs. 2 GmbHG ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine Schadenersatznorm, sondern enthält einen Ersatzanspruch eigener Art (Sen.Urt. v. 18. März 1974 - II ZR 2/72, NJW 1974, 1088 f.; vgl. auch BGHZ 143, 184 ff. = ZIP 2000, 184).

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 29. November 1999 (BGHZ 143, 184 ff. = ZIP 2000, 184, 186) etwas anderes entnommen werden könnte, wird hieran nicht festgehalten.

  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 370/99

    Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, wird allerdings vermutet, daß er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (BGHZ 143, 184 ff. = ZIP 2000, 184 f. [unter II 1. b]; Urt. v. 1. März 1993 - II ZR 81/94 [früher: 61/92], ZIP 1994, 841; Urt. v. 11. September 2000 - II ZR 370/99, ZIP 2000, 1896 f.).

    Der hierfür anzulegende Maßstab bestimmt sich nicht allein nach den allgemeinen Verhaltenspflichten eines Geschäftsführers, der bei seiner Amtsführung Recht und Gesetz zu wahren hat; er ist vielmehr an dem besonderen Zweck des § 64 Abs. 2 GmbHG auszurichten, die verteilungsfähige Vermögensmasse einer insolvenzreifen GmbH im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (BGHZ 143 aaO; Urt. v. 11. September 2000 aaO).

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96

    Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Derartige Gesellschafterforderungen verlieren nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 140, 147, 153 m.w.N.) ihren Charakter als Verbindlichkeiten nicht; ebenso wenig wie sie mit dem Eintritt der Krise erlöschen, werden sie automatisch in dieser Situation zu statutarischem Eigenkapital.

    Nach Überwindung der Krise ist er jedoch nicht gehindert, die aus seiner Drittgläubigerstellung folgenden Rechte gegen die Gesellschaft - und zwar auch hinsichtlich der Rückstände (BGHZ 140, 147, 153) - zu verfolgen.

  • BFH, 28.01.1999 - V R 32/98

    Konkurs des Organträgers

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 28. Januar 1999 - V R 32/98, DStR 1999, 497 f.) kann entgegen der von dem Beklagten im Berufungsverfahren vertretenen Ansicht auch nicht ohne nähere tatrichterliche Prüfung ausgeschlossen werden, daß es an der für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderlichen organisatorischen Eingliederung, nämlich einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der Beklagten zu 3 und der Gemeinschuldnerin fehlt.
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Diesem Zweck widerspräche es, könnte der Geschäftsführer, der dem Verbot des § 64 GmbHG zuwider masseverkürzende Leistungen erbracht hat, auf andere Möglichkeiten der Rückführung der ausgezahlten Beträge (BGHZ 131, 325 ff.) verweisen oder den Erstattungsanspruch im voraus um den zu diesem Zeitpunkt regelmäßig nicht feststellbaren Betrag kürzen, den der durch die verbotene Zahlung begünstigte Gläubiger erhalten hätte (a.A. Roth/Altmeppen aaO § 64 Rdnr. 26; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh aaO § 64 Rdnr. 76) oder - wie der Beklagte meint - sich gar mit einer bloßen Sicherstellung bis zum Abschluß des Insolvenzverfahrens begnügen.
  • BFH, 09.09.1993 - V R 124/89

    Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Bei einer Betriebsaufspaltung, wie sie hier zwischen der Beklagten zu 3 und der Gemeinschuldnerin vorhanden war, fordert die finanzgerichtliche Rechtsprechung (BFHE 172, 541; Boeker aaO § 73 Rdnr. 12; Klein/Rüsken aaO § 73 Rdnr. 5), daß das überlassene Betriebsgrundstück für die Umsatztätigkeit der Organgesellschaft "besonders gestaltet, ihrem Betriebsablauf angepaßt und dafür nach Lage, Größe und Bauart und Gliederung besonders zugeschnitten ist".
  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 2/72

    Pflichtwidrige Nichtanmeldung eines Konkurses trotz erkennbarer Überschuldung der

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    § 64 Abs. 2 GmbHG ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, keine Schadenersatznorm, sondern enthält einen Ersatzanspruch eigener Art (Sen.Urt. v. 18. März 1974 - II ZR 2/72, NJW 1974, 1088 f.; vgl. auch BGHZ 143, 184 ff. = ZIP 2000, 184).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Dagegen ist das Bestreben des Geschäftsführers, sich durch die genannte Leistung einer persönlichen deliktischen Haftung, etwa aus dem Gesichtspunkt des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Mai 2000 - VI ZR 90/99, ZIP 2000, 1339), zu entziehen, kein im Rahmen des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG beachtlicher Umstand; vielmehr müßte in einem solchen - hier allerdings nicht gegebenen - Fall einer Pflichtenkollision das deliktische Verschulden verneint werden, wenn sich der Geschäftsführer - gemessen am Maßstab der dem Interesse der Gesamtheit der Gesellschaftsgläubiger dienenden Spezialvorschrift des § 64 Abs. 2 GmbHG - normgerecht verhält.
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    a) Schon im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht nicht beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 125, 141, 146; Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524; zuletzt Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99 z.V.b.) das Vorhandensein einer Überschuldung nicht auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Jahresbilanz, mag deren negativem Ergebnis auch indizielle Bedeutung beikommen können, festgestellt werden kann, sondern daß es hierzu grundsätzlich der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz bedarf, in welcher die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerten auszuweisen sind.
  • BGH, 01.03.1994 - II ZR 81/94

    Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer GmbH für die rechtzeitige Stellung

    Auszug aus BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
    Zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, wird allerdings vermutet, daß er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (BGHZ 143, 184 ff. = ZIP 2000, 184 f. [unter II 1. b]; Urt. v. 1. März 1993 - II ZR 81/94 [früher: 61/92], ZIP 1994, 841; Urt. v. 11. September 2000 - II ZR 370/99, ZIP 2000, 1896 f.).
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung; Nachweis der Überschuldung

  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 102/93

    Passivierung von eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen in einer

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

  • BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90

    Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung

  • OLG München, 08.07.1994 - 3 Ws 87/94

    Überschuldung einer Gesellschaft; Berücksichtigung kapitalersetzender Darlehen;

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 6 U 187/97

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung auch bei Bürgschaft für

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    dd) Vor diesem Hintergrund braucht eine Forderung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht passiviert zu werden, wenn der betreffende Gläubiger aufgrund eines qualifizierten Rangrücktritts sinngemäß erklärt hat, er wolle wegen der Forderung erst nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und - bis zur Abwendung der Krise - auch nicht vor, sondern nur zugleich mit den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt, also so behandelt werden, als handele es sich bei dem Darlehen um statutarisches Kapital (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 271).

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung des Gesellschafters, insbesondere eines Verzichts auf die Forderung, bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001, aaO).

    Abweichend von dem in dem Urteil vom 8. Januar 2001 (aaO) zum Ausdruck gekommenen Verständnis kann die Erklärung nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2 darauf beschränkt werden, hinter die Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurückzutreten, ohne darüber hinaus eine Gleichstellung mit den Einlagerückgewähransprüchen zu verlautbaren (BT-Drucks. 16/9737, S. 58; HmbKomm-InsO/Schröder, 5. Aufl., § 19 Rn. 43; Nerlich/Kreplin/Bornheimer, Münchener Anwaltshandbuch Insolvenz und Sanierung, 2. Aufl., § 7 Rn. 85; Meyer-Löwy/Schmidt/Shubina, ZIP 2014, 2478, 2479; Baumbach/Hueck/Haas, GmbHG, 20. Aufl., § 64 Rn. 55; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 42 Rn. 50).

    b) Die im Streitfall vereinbarten Vertragsklauseln sind in dem von der Rechtsprechung verlangten (BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 271; Beschluss, vom 1. März 2010 - II ZR 13/09, WM 2010, 1080 Rn. 12) Sinn eines qualifizierten Rangrücktritts zu verstehen.

    (2) Diese aufeinander bezogenen, an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientierten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001, II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 271; Ulmer/Habersack, GmbHG, 2. Aufl., Anh. § 30 Rn. 183) Vertragsbestimmungen bringen - wobei angesichts der verbreiteten unterschiedlichen Formulierungen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht die Wahl einer bestimmten Vertragsklausel verlangt werden kann (vgl. Knobbe-Keuk, ZIP 1983, 127, 129; Teller/Steffan, Rangrücktrittsvereinbarungen zur Vermeidung der Überschuldung bei der GmbH, 3. Aufl., Rn. 16; Scholz/Bitter, GmbHG, 11. Aufl., § 64 Anh. Rn. 363) - den unmissverständlichen Willen der Vertragsschließenden zum Ausdruck, dass die Beklagte nur Befriedigung verlangen kann, wenn sich bei der Schuldnerin keine auch nur drohende Insolvenzreife verwirklicht.

    Auf diese Weise wurde klargestellt, dass die Forderung nicht in Konkurrenz zu außenstehenden Gläubigern geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 273).

    Die Beschränkung des Rangrücktritts auf Gestaltungen einer drohenden Insolvenzreife ist jedoch interessengerecht, weil sie sicherstellt, dass die Beklagte, die keinen Forderungsverzicht bekundet hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001, aaO S. 271), ihre Forderung durchsetzen kann, solange die Schuldnerin ohne die Gefahr einer Insolvenz über hinreichende finanzielle Mittel zur Tilgung der Verbindlichkeit verfügt (vgl. Frystatzki, NZI 2013, 609, 613).

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der

    Dass die Bezahlung der Energieversorgungs- und Telekommunikationsdienstleistungen durch die Schuldnerin erforderlich war, um einen sofortigen Zusammenbruch eines auch in der Insolvenz sanierungsfähigen Unternehmens zu verhindern, und die Zahlung daher nach § 64 Satz 2 GmbHG zur Abwendung eines größeren Schadens für die Gläubiger entschuldigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 366/13, BGHZ 206, 52 Rn. 24; Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, ZIP 2008, 72 Rn. 6; Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 274 f.), ist nicht festgestellt und nicht ersichtlich.

    Insoweit war das Urteil des Landgerichts um den Vorbehalt zugunsten des Beklagten zu ergänzen, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 279; Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 280/07, ZIP 2009, 860 Rn. 24).

  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 366/13

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH: Einziehung

    Damit wird der Geschäftsführer angehalten, nach Insolvenzreife die Masse zur Verwertung durch die Gläubiger zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 275).

    Soweit ausnahmsweise eine konkrete Chance auf Sanierung und Fortführung im Insolvenzverfahren zunichte gemacht werden würde, wenn der Betrieb ohne Begründung neuer Forderungen oder ihrer Werthaltigmachung eingestellt werden müsste, können Zahlungen zur Vermeidung noch größerer Nachteile mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sein und damit das Verschulden entfallen lassen (§ 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG aF; vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, 274 f.; Beschluss vom 5. November 2007 - II ZR 262/06, ZIP 2008, 72 Rn. 6).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,351
BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99 (https://dejure.org/2000,351)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2000 - II ZR 179/99 (https://dejure.org/2000,351)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2000 - II ZR 179/99 (https://dejure.org/2000,351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 32a; HGB § 172a; KO § 32a
    Geltung der Kapitalersatzregeln bei Kreditvergabe seitens eines Unternehmens mit maßgeblicher Beteiligung eines Gesellschafters der Kreditnehmerin

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einlagenrückgewähr, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1490
  • ZIP 2001, 115
  • MDR 2001, 340
  • NZI 2001, 136
  • NZI 2001, 42
  • WM 2001, 202
  • BB 2001, 166
  • DB 2001, 138
  • NZG 2001, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Der Senat hält daran fest, daß die Kredithilfe eines mit einem Gesellschafter der kreditnehmenden Gesellschaft verbundenen Unternehmens, an dem dieser maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen der Eigenkapitalersatzregeln einer Gesellschafterleistung gleichzustellen ist (vgl. § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BGHZ 81, 311, 315; Sen.Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht gemäß § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG der Finanzierungshilfe eines Gesellschafters u.a. diejenige eines mit ihm verbundenen Unternehmens gleich (vgl. BGHZ 81, 311, 315; Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314 m.w.N.).

    Dazu genügt regelmäßig - vorbehaltlich einer gegenteiligen Regelung im Gesellschaftsvertrag - eine Beteiligung an der leistenden Gesellschaft von mehr als 50 % (Sen.Urt. v. 21. Juni 1999, aaO).

    Sein Ausscheiden aus der Gemeinschuldnerin ließe eine bis dahin etwa eingetretene Umqualifizierung der Leistungen der Beklagten in Eigenkapitalersatz und damit eine entsprechende Verstrickung der durch die Grundschulden gesicherten Forderungen unberührt (vgl. BGHZ 127, 1, 6 f.; Sen.Urt. v. 21. Juni 1999, aaO).

  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Der Senat hält daran fest, daß die Kredithilfe eines mit einem Gesellschafter der kreditnehmenden Gesellschaft verbundenen Unternehmens, an dem dieser maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen der Eigenkapitalersatzregeln einer Gesellschafterleistung gleichzustellen ist (vgl. § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BGHZ 81, 311, 315; Sen.Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht gemäß § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG der Finanzierungshilfe eines Gesellschafters u.a. diejenige eines mit ihm verbundenen Unternehmens gleich (vgl. BGHZ 81, 311, 315; Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314 m.w.N.).

    Die Einbeziehung eines an der Leistungsempfängerin nicht beteiligten, jedoch mit einem ihrer Gesellschafter verbundenen Unternehmens in den Kreis der "Dritten" gemäß § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG entspricht dem Regierungsentwurf 1977 zu § 32 a Abs. 5 GmbHG, der in die Generalklausel des jetzigen Abs. 3 eingegangen ist (vgl. BGHZ 81, 311, 315).

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Sein Ausscheiden aus der Gemeinschuldnerin ließe eine bis dahin etwa eingetretene Umqualifizierung der Leistungen der Beklagten in Eigenkapitalersatz und damit eine entsprechende Verstrickung der durch die Grundschulden gesicherten Forderungen unberührt (vgl. BGHZ 127, 1, 6 f.; Sen.Urt. v. 21. Juni 1999, aaO).

    Somit hängt die Begründetheit der Klage davon ab, ob und inwieweit die sachlichen Voraussetzungen einer Umqualifizierung der Gesellschafterleistungen in Eigenkapital hinsichtlich der durch die Grundschulden gesicherten Forderungen bereits zum Zeitpunkt des Ausscheidens W. P.s aus der Gemeinschuldnerin vorlagen (vgl. Senat BGHZ 127, 1, 6 f.).

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Insofern wäre gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen zu prüfen, inwieweit daraus nach den Maßstäben von BGHZ 119, 201, 214 eine Überschuldung der Gemeinschuldnerin abgeleitet werden kann.
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84

    Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Inwieweit neben dem mit einem Gesellschafter verbundenen Unternehmen auch dieser selbst den Eigenkapitalersatzregeln unterliegt und gesamtschuldnerisch z.B. für nach den Rechtsprechungsregeln (BGHZ 90, 370; 95, 188) entsprechend § 30 GmbHG verbotene Kreditrückzahlungen haftet, ist hier nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 13.11.1995 - II ZR 113/94

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Mit einem Gesellschafter in diesem Sinne verbunden ist ein Unternehmen dann, wenn er an ihm maßgeblich beteiligt ist (vgl. Sen.Urt. v. 22. Oktober 1990 - II ZR 238/89, ZIP 1990, 1593, 1595; v. 13. November 1995 - II ZR 113/94, ZIP 1996, 68 f.), also dessen Geschicke bestimmen und durch Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG Weisungen an dessen Geschäftsführung - etwa zur Vergabe von Krediten an die Gesellschaft, an der er ebenfalls als Gesellschafter beteiligt ist - durchsetzen kann.
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Inwieweit neben dem mit einem Gesellschafter verbundenen Unternehmen auch dieser selbst den Eigenkapitalersatzregeln unterliegt und gesamtschuldnerisch z.B. für nach den Rechtsprechungsregeln (BGHZ 90, 370; 95, 188) entsprechend § 30 GmbHG verbotene Kreditrückzahlungen haftet, ist hier nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Eine Gesellschaft befindet sich i.S. des § 32 a Abs. 1 GmbHG in der Krise, wenn sie insolvenzreif, d.h. zahlungsunfähig oder überschuldet (vgl. Sen.Urt. v. 14. Juni 1993 - II ZR 252/92, ZIP 1993, 1072, 1073) oder wenn sie kreditunwürdig ist (Sen.Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524, 1525).
  • BGH, 22.10.1990 - II ZR 238/89

    Wahrung der Konkursanfechtungsfrist durch Mahnbescheidsantrag; Erstattung

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Mit einem Gesellschafter in diesem Sinne verbunden ist ein Unternehmen dann, wenn er an ihm maßgeblich beteiligt ist (vgl. Sen.Urt. v. 22. Oktober 1990 - II ZR 238/89, ZIP 1990, 1593, 1595; v. 13. November 1995 - II ZR 113/94, ZIP 1996, 68 f.), also dessen Geschicke bestimmen und durch Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG Weisungen an dessen Geschäftsführung - etwa zur Vergabe von Krediten an die Gesellschaft, an der er ebenfalls als Gesellschafter beteiligt ist - durchsetzen kann.
  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der

    Auszug aus BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
    Vielmehr ist - wenn das Darlehen nicht ohnehin von vornherein dem Zweck der Krisenfinanzierung dienen sollte (vgl. Sen.Urt. v. 9. März 1992 - II ZR 168/91, ZIP 1992, 616 f.) - mangels gegenteiligen Vortrags der Beklagten von einem ordentlichen Kündigungsrecht gemäß § 609 Abs. 2 BGB oder einem solchen aus wichtigem Grund (Krise der Gesellschaft) entsprechend § 610 BGB auszugehen (vgl. auch Sen.Urt. v. 18. November 1991 - II ZR 258/90, ZIP 1992, 177, 179 zu § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 259/89

    Kapitalersetzende Darlehen von nahen Angehörigen eines Gesellschafters

  • BGH, 14.06.1993 - II ZR 252/92

    Kapitalersetzende Gebrauchsüberlassung bei überschuldeter GmbH

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 168/91

    Eigenkapitalersetzender Charakter eines selbständigen Schuldversprechens bei GmbH

  • BGH, 06.05.1985 - II ZR 132/84

    Belassung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise

  • OLG Zweibrücken, 18.05.1999 - 8 U 36/98
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Auch ist sie bei der Prüfung der Kreditunwürdigkeit einzubeziehen, weil die Schuldnerin die Sicherheit gegebenenfalls auch Dritten hätte stellen können (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 179/99, NJW 2001, 1490, 1491 f).

    Die Möglichkeit des Gesellschafters, sich durch die Verwertung der Sicherheit zu befriedigen, schließt die Umqualifizierung der gesicherten Forderung jedoch nicht in jedem Fall aus (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2000, aaO; Hölzle, ZIP 2013, 1992, 1993).

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 108/07

    Keine Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei gesellschaftsrechtlicher

    Dies kann insbesondere auf Unternehmen zutreffen, die mit einem Gesellschafter horizontal oder vertikal verbunden sind (vgl. z.B. BGHZ 81, 311, 315 ff.; Sen.Urt. v. 22. Oktober 1990 - II ZR 238/89, ZIP 1990, 1593, 1595; v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314, 1315; v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115 f.).

    Eine maßgebliche Beteiligung in diesem Sinn ist gegeben, wenn der Gesellschafter auf die Entscheidungen des Kredit gebenden Unternehmens, nämlich auf die Gewährung oder auf den Abzug der Kredithilfe an das andere Unternehmen einen bestimmenden Einfluss ausüben, insbesondere dem Geschäftsführungsorgan der Hilfe gewährenden Gesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG entsprechende Weisungen erteilen kann (Sen.Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 103/02, ZIP 2005, 660, 661; v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98 aaO S. 1315; v. 27. November 2000 - II ZR 179/99 aaO S. 115).

  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

    Zum anderen gilt die Regelung, die durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 20. April 1998 (BGBl I 707) mit Wirkung zum 24. April 1998 in das Gesetz eingefügt worden ist, nicht für Altfälle (Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115, 116; v. 11. Juli 2005 - II ZR 285/03, ZIP 2005, 1638).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 213/07

    Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise in funktionales

    b) Wird ein Gesellschafterdarlehen durch "Stehenlassen" in der Krise der Gesellschaft in funktionales Eigenkapital umqualifiziert und steht fest, dass der Gesellschafter, dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, seine - vom Gesetz in der Insolvenz der Gesellschaft zurückgestufte - Darlehensrückzahlungsforderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen kann, ist er wegen Wegfalls des Sicherungszwecks auf Verlangen der Gesellschaft zur Freigabe der Sicherheit verpflichtet (vgl. Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115).

    Steht wie hier außerdem fest, dass der - in der Insolvenz der Gesellschaft vom Gesetz mit seiner eigenkapitalersatzrechtlich verstrickten Darlehensforderung zurückgestufte - Gesellschafter (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F.), dem die Gesellschaft für dieses Darlehen eine Sicherheit eingeräumt hat, wegen der Höhe der Gläubigerforderungen seine Rückzahlungsforderung dauerhaft nicht mehr durchsetzen und keinerlei Zahlung erwarten kann, ist er auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet, die Sicherheit freizugeben (Sen.Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115; Goette/Kleindiek, Eigenkapitalersatzrecht in der Praxis 5. Aufl. Rdn. 168; Löwisch, Eigenkapitalersatzrecht (2007) Rdn. 296).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Überdies war auch unter der Geltung des Eigenkapitalersatzrechts die Befugnis des Gesellschafters anerkannt, das Darlehen insbesondere wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft aus wichtigem Grund zu kündigen (BGH, Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 179/99, WM 2001, 202, 204).
  • OLG Köln, 24.09.2009 - 18 U 134/05

    Rückzahlbarkeit von Darlehensverbindlichkeiten im Konzern

    Dies kann insbesondere auf Unternehmen zutreffen, die mit einem Gesellschafter horizontal oder vertikal verbunden sind (vgl. BGHZ 81, 311 ; ZIP 1990, 1593 ; 1999, 1314 ; 2001, 115 f.).
  • BGH, 28.02.2012 - II ZR 115/11

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Kreditgewährung durch eine weitere Gesellschaft

    Dazu genügt bei einer GmbH - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung der Stimmmacht in der Satzung - eine Beteiligung von mehr als 50% (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314, 1315; Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115; Urteil vom 28. Februar 2005 - II ZR 103/02, ZIP 2005, 660, 661; Urteil vom 5. Mai 2008 - II ZR 108/07, ZIP 2008, 1230 Rn. 10).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04

    Beihilfeverbot; Kapitalersatzrecht; Kleingesellschafterprivileg

    Er hat sich nämlich in seiner Entscheidung vom 27.11.2000 dahingehend geäußert, dass die Neuregelung aufgrund ihres gesetzesändernden Charakters nicht rückwirkend, sondern nur auf solche Tatbestände des Kapitalersatzrechts anzuwenden sei, die nach dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verwirklicht wurden (BGH ZIP 2001, 115 m. Anm. v. Gerkan EWiR 2001, 379); diese Auffassung wurde in der Entscheidung vom 11.7.2005 nochmals ausdrücklich bestätigt (BGH ZIP 2005, 1638).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 285/03

    Zeitliche Geltung der Begrenzung der Eigenkapitalersatzregeln; Maßgeblicher

    a) Der Ausschluß der Eigenkapitalersatzregeln für nicht geschäftsführende Gesellschafter mit einer Beteiligung von bis zu 10 % gemäß § 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG gilt erst für nach Inkrafttreten dieser Vorschrift am 24. April 1998 (Art. 5 KapAEG v. 20. April 1988, BGBl. I, 707) verwirklichte Tatbestände des Eigenkapitalersatzes (Bestätigung von BGH, Urt. v. 27. November 2000 - II ZR 179/99, WM 2001, 202, 203 = ZIP 2001, 115).

    Das Berufungsgericht hat aber übersehen, daß diese Ausnahme, wie der Senat mit Urteil vom 27. November 2000 (II ZR 179/99, WM 2001, 202, 203) entschieden hat, nur für die nach Inkrafttreten des § 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG am 24. April 1998 (Art. 5 KapAEG v. 20. April 1998, BGBl. I, S. 707) verwirklichten Tatbestände des Eigenkapitalersatzes gilt.

  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06

    Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente

    Der jeweilige Gesellschafter muss also sowohl an der leistenden GmbH als auch an der Leistungsempfängerin mit zumindest 50% beteiligt sein (Goette § 3 Rn. 42 unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 2822 = NZG 1999, 939 und BGH NJW 2001, 1490 = NZG 2001, 223; nach Gehrlein, GmbH-Recht in der Praxis, 2005, S. 364 kann auch 50%-Beteiligung genügen, wenn zugleich der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist).

    Entscheidend ist aber letztlich, dass die F. GmbH bei den hier vorliegenden Mehrheitsverhältnissen (§ 47 Abs. 1 GmbHG) und der konkreten Ausgestaltung des Gesellschaft nicht in der Lage war (etwa aufgrund einer nicht vereinbarten Sperrminorität oder einer Einstimmigkeit ), einen Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 6 GmbHG zu verhindern mit einer Anweisung an die Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, eine höhere Vergütung durchzusetzen (vgl. BGH NJW 1999, 2822 = NZG 1999, 939 und BGH NJW 2001, 1490 = NZG 2001, 223).

  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 103/02

    Rückforderung eines von einem von dem GmbH-Gesellschafter beherrschten

  • BFH, 25.10.2006 - I R 6/05

    Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen

  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 332/05

    Begriff der Krise im Sinne des Eigenkapitalersatzrechts

  • OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04

    Darlehen einer Sparkasse an kreditunwürdige GmbH, an der der gewährtragende

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05

    Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen: Gewährung einer

  • OLG Stuttgart, 04.05.2007 - 14 U 7/06

    GmbH; GbR; Leistungsstörungen bei Sacheinlagen: Anspruch eines

  • OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 2 U 19/03

    GmbH: Eigenkapitalersetzender Charakter der Gebrauchsüberlassung durch einen

  • LG Bonn, 31.05.2005 - 2 O 393/03

    Anwendbarkeit des Eigenkapitalrechts auf aufsteigende Finanzierungshilfen (hier:

  • OLG Hamm, 16.01.2008 - 8 U 138/06

    Anwendung der Regeln zum Eigenkapitalersatz auf Pfandgläubiger der GmbH

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05

    Rückzahlung von eigenkapitalersetzenden Darlehen mittelbar an einer Gesellschaft

  • OLG Bremen, 12.01.2022 - 1 U 26/21

    Zum Kriterium der Nachteiligkeit des für den Vertretenen abgeschlossenen

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Umqualifizierung des Gesellschafterdarlehens

  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 193/05

    Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Maßnahme;

  • LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03

    Voraussetzungen einer kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

  • LG München I, 22.04.2004 - 5 HKO 7245/03
  • OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 67/01

    Annahme der Eigenkapitalersatzfunktion eines Darlehens; Auszahlungsverbot;

  • OLG Dresden, 30.05.2007 - 13 U 1984/06

    Anfechtung einer Rechtshandlung hinsichtlich der Forderung eines Gesellschafters

  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 285/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,597
BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99 (https://dejure.org/2000,597)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2000 - II ZR 191/99 (https://dejure.org/2000,597)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99 (https://dejure.org/2000,597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Einlagenrückgewähr, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Liquidationswert, Überschuldung, Unterbilanz, Verkehrswert

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1136
  • ZIP 2001, 242
  • MDR 2001, 825
  • NZI 2001, 202
  • NZI 2001, 42
  • NZM 2001, 252
  • WM 2001, 316
  • BB 2001, 640
  • DB 2001, 377
  • NZG 2001, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99
    Da der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil (§§ 331, 557 ZPO), aber auf Grund sachlicher Prüfung (BGHZ 37, 79, 81) zu entscheiden.
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99
    In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Klägerin allein mit der Vorlage der zum 31. Dezember 1992 erstellten Jahresbilanz ihrer Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein einer Überschuldung (vgl. Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648) der M. GmbH nicht nachkommen kann, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 125, 141, 146; Sen.Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524) die Überschuldungsbilanz nach anderen Kriterien als die Handelsbilanz aufzustellen ist.
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    Auszug aus BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99
    In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Klägerin allein mit der Vorlage der zum 31. Dezember 1992 erstellten Jahresbilanz ihrer Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein einer Überschuldung (vgl. Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648) der M. GmbH nicht nachkommen kann, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 125, 141, 146; Sen.Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524) die Überschuldungsbilanz nach anderen Kriterien als die Handelsbilanz aufzustellen ist.
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Auszug aus BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99
    In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Klägerin allein mit der Vorlage der zum 31. Dezember 1992 erstellten Jahresbilanz ihrer Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein einer Überschuldung (vgl. Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648) der M. GmbH nicht nachkommen kann, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 125, 141, 146; Sen.Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524) die Überschuldungsbilanz nach anderen Kriterien als die Handelsbilanz aufzustellen ist.
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    a) Schon im Ausgangspunkt hat das Berufungsgericht nicht beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 125, 141, 146; Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524; zuletzt Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99 z.V.b.) das Vorhandensein einer Überschuldung nicht auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Jahresbilanz, mag deren negativem Ergebnis auch indizielle Bedeutung beikommen können, festgestellt werden kann, sondern daß es hierzu grundsätzlich der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz bedarf, in welcher die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerten auszuweisen sind.
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Dabei muß er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Gesellschafter insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen (BGHZ 125, 141, 146; 146, 264, 267 f.; Sen.Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, ZIP 2001, 242, 243; v. 2. April 2001 - II ZR 261/99, ZIP 2001, 839; ebenso zur vergleichbaren Problematik bei der Kreditunwürdigkeit Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, NJW 1997, 3171, 3172 und v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, NJW 1998, 1143, 1144).
  • OLG Jena, 30.11.2005 - 6 U 906/04

    Beihilfeverbot; Kapitalersatzrecht; Kleingesellschafterprivileg

    Zwar ist die Jahresbilanz für sich allein genommen nicht aussagekräftig (BGH Urteil v. 02.04.2001 - II ZR 261/99, NJW-RR 2001, 1043, 1044; BGH Urteil v. 18.12.2000 - II ZR 191/99, ZIP 2001, 235).
  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 60/09

    Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln: Kapitalhilfe eines Aktionärs zur

    Dabei muss er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur nahe liegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Gesellschafter insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen (BGHZ 125, 141, 146; 146, 264, 267 f.; BGH, Sen.Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, ZIP 2001, 242, 243; v. 2. April 2001 - II ZR 261/99, ZIP 2001, 839; v. 7. März 2005 - II ZR 138/03, ZIP 2005, 807).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 261/99

    Ermittlung der Überschuldung

    Zwar weist der zum Bilanzstichtag 30. September 1995 erstellte Jahresabschluß eine buchmäßige Überschuldung aus, sie ist aber für die Frage der Insolvenzreife, aus der die Beklagte den Eigenkapitalersatzcharakter der Forderung herleiten will, anders als das Berufungsgericht und die Beklagte annehmen, für sich allein nicht aussagekräftig; eine in der Jahresbilanz ausgewiesene Überschuldung kann vielmehr allenfalls indizielle Bedeutung haben und muß dann Ausgangspunkt für die weitere Ermittlung des wahren Wertes des Gesellschaftsvermögens sein (Sen.Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, ZIP 2001, 242 und v. 8. Januar 2001 - II ZR 88/99, ZIP 2001, 235).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 82/02

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung

    Dem steht nicht entgegen, dass die Schuldnerin die gemieteten Flächen untervermietete (vgl. BGH, Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, WM 2001, 316 f).
  • OLG Schleswig, 29.09.2021 - 9 U 11/21

    Überschuldung bei kurzem rechnerischem Negativsaldo und Verlustdeckungszusage

    Dabei sind nicht die fortgeschriebenen Wertansätze der Jahresbilanz als entscheidend zugrunde zu legen, sondern eine Überschuldungsbilanz hat nach eigenen, auf den Zweck der Insolvenzeröffnung zugeschnittenen Bewertungsgrundsätzen den "wahren Wert" des Unternehmens zu ermitteln (Altmeppen, GmbHG, 10. Aufl. 2021, Vorbemerkung zu § 64, Rn. 27; stRspr, vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1994 - II ZR 60/93, BGHZ 125, 141 (146); Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, NJW 2001, 1136 mwN).
  • OLG Köln, 27.11.2013 - 2 U 6/13

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 146, 264, 267 f.; BGHZ 125, 141, 146; BGH, Urt. v. 12. Juli 1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524; Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99) kann das Vorhandensein einer Überschuldung nicht auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Jahresbilanz, mag deren negativem Ergebnis auch indizielle Bedeutung zukommen, festgestellt werden; hierzu bedarf es vielmehr der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz, in welcher die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- oder Liquidationswerten auszuweisen sind.
  • OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 19 U 230/06

    Prozessbeteiligte; Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung; Verjährung:

    Zu der danach der Klägerin obliegenden Darlegung der rechnerischen Überschuldung gehört zwar grundsätzlich die Vorlage einer sogenannten Überschuldungsbilanz bei Ansatz von Liquidationswerten, in die Aktivposten nicht mit ihrem buchmäßigen, sondern dem tatsächlichen Wert einzustellen und stille Reserven einzubeziehen sind (BGHZ 119, 201, 214; BGH ZIP 2001, 242; OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2006, Az. 4 U 68/05, JURIS, Rdnr. 48).
  • KG, 25.01.2007 - 8 U 8/06

    GmbH: Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung eines Grundstücks; Darlegung des

    Nicht ausreichend ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH, lediglich die Handelsbilanz vorzulegen, weil die Handelsbilanz nach anderen Kriterien als ein Überschuldungsstatus aufzustellen ist (BGH Urteil vom 02. April 2001 - II ZR 261/99, ZIP 2001, 839 = WM 2001, 959 = NJW-RR 2001, 1043; BGH Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, WM 2001, 316 = ZIP 2001, 242 = NJW 2001, 1136; BGH Urteil vom 12. Juli 1999 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648).

    Auf der Grundlage der Handelsbilanz hat eine völlig neue Bewertung der Aktiva und Passiva zu erfolgen (vgl. BGH Urteil vom 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99 , a.a.O.; BGH Urteil vom 12.07.1999 - II ZR 87/98, ZIP 1999, 1524 = WM 1999, 1828).

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1057/14

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2006 - 4 U 68/05

    Verschulden des Geschäftsführers bei Schadensersatzansprüchen wegen

  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 30 U 192/00

    Zivilprozessuale Ausgestaltung der teilweisen Abänderbarkeit eines

  • OLG Frankfurt, 08.04.2005 - 2 U 19/03

    GmbH: Eigenkapitalersetzender Charakter der Gebrauchsüberlassung durch einen

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Umqualifizierung des Gesellschafterdarlehens

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1056/14

    Kausalzusammenhang zwischen der Nichtleistung des Versorgungsschuldners im

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1059/14

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 1058/14

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 490/15

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • LAG Köln, 14.07.2017 - 4 Sa 489/15

    Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Ansprüche eines früheren

  • OLG Brandenburg, 31.07.2007 - 6 U 116/06

    Gesellschafterhaftung für eigenkapitalersetzende Bürgschaften

  • OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 67/01

    Annahme der Eigenkapitalersatzfunktion eines Darlehens; Auszahlungsverbot;

  • OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05

    Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters

  • OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 2/08

    Überlassung von Standardwirtschaftsgütern an die Gesellschaft als

  • OLG Dresden, 22.06.2006 - 2 U 326/06

    Kreditunwürdigkeit; Krise; Erkennbarkeit einer Krise

  • LG Köln, 21.02.2006 - 22 O 183/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2001 - II ZR 322/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2433
BGH, 30.04.2001 - II ZR 322/99 (https://dejure.org/2001,2433)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2001 - II ZR 322/99 (https://dejure.org/2001,2433)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2001 - II ZR 322/99 (https://dejure.org/2001,2433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1177
  • ZIP 2001, 1005
  • NZI 2001, 42
  • NZI 2001, 420
  • WM 2001, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.2001 - II ZR 322/99
    Das Berufungsgericht hat den auf Zahlung an den Kläger gerichteten Hauptantrag in Anlehnung an die Grundsätze des Senatsurteils vom 10. November 1986 (II ZR 140/85, ZIP 1987, 29, 32 ff.) mit der Begründung abgewiesen, durch den Abschluß des Beratervertrages zwischen der W. GmbH und der I. habe der Beklagte zwar aus eigennützigen finanziellen Motiven und zudem in der Absicht, die Zeugin S. zu begünstigen, sowohl seine Pflichten als Geschäftsführer der W. GmbH als auch als Vorstandsmitglied der Gemeinschuldnerin verletzt.
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    c) Der II. Zivilsenat hat in einem Urteil vom 30. April 2001 (II ZR 322/99 - WM 2001, 1113, 1115) eine unselbständige Anschlußrevision für zulässig gehalten.
  • BGH, 19.02.2002 - X ZR 166/99

    Rücktritt von einem vollzogenen Dauerschuldverhältnis

    Soweit jedoch ein unmittelbarer rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Streitgegenstand der Hauptrevision besteht, ist die Zulässigkeit bejaht worden (vgl. z. B. BGH Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 94/89, GRUR 1991, 680, 681; BGHZ 138, 55, 57; BGH Urt. v. 30.4.2001 - II ZR 322/99, WM 2001, 1113, 1115; BGH Urt. v. 15.4.1986 - KVR 1/85, GRUR 1986, 747, 749; BGH Urt. v. 21.6.2001, aaO mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 21.10.2002 - II ZR 118/02

    Gutgläubiger Erwerb einer nicht im Eigentum eines Gesellschafters stehenden

    Mit Rücksicht auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens hat die Beseitigung des Schadens dadurch zu erfolgen, daß der Schadenbetrag an die GmbH geleistet wird (vgl. BGHZ 129, 136, 165 m. w. N. [AG]; sowie BGH, Urteil v. 30. April 2001 - II ZR 322/99, ZIP 2001, 1005 [GmbH]).
  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

    Dies zumindest ist vorliegend der Fall, weil Anschlußrevision und Revision den Haupt- bzw. Hilfsantrag einer auf denselben Lebenssachverhalt gestützten Klage zum Gegenstand haben (vgl. BGHZ aaO, 164 f; ähnlich auch BGH, Urt. v. 30. April 2001, II ZR 322/99, NJW-RR 2001, 1177, 1178).
  • BGH, 18.01.2001 - IX ZR 73/00
    c) Der II. Zivilsenat hat in einem Urteil vom 30. April 2001 (II ZR 322/99 - WM 2001, 1113, 1115) eine unselbstständige Anschlussrevision für zulässig gehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5694
OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00 (https://dejure.org/2000,5694)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 (https://dejure.org/2000,5694)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 13 W 1206/00 (https://dejure.org/2000,5694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtspfleger; Klauselumschreibung; Umschreibung; Titel; Abhilfeentscheidung; Insolvenz; Rechtsnachfolger; Insolvenzverwalter; Gesellschafter

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zwangsvollstreckung aus vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangten Titeln gegen persönlich haftende Gesellschafter/AG Köln, Beschluß vom 5.1.2001 74 IK 70/99, Bestimmung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 11; ; ZPO § 567; ; ZPO § 727; ; ZPO § 575; ; ZPO § 93; ; InsO § 93; ; AnfG § 16; ; AnfG § 13; ; HGB § 171 Abs. 2

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 4 O 1184/98
  • OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2005 - 25 W 17/05

    Insolvenz; Unterbrechung; Verfahren

    Das hat zur Folge, dass die Einziehung der Ansprüche gegen persönlich haftende Gesellschafter für die Dauer des Verfahrens allein dem Insolvenzverwalter zugewiesen ist (sog. Ermächtigungswirkung) und gleichzeitig die einzelnen Gläubiger an der Geltendmachung ihrer Ansprüche gehindert sind (sog. Sperrwirkung; vgl. BGH NJW 2002, 2718f, zu II.1. der Gründe; BGH, Beschluss vom 14. November 2002, aaO, zu II.1. der Gründe; Lüke in Kübler/Prütting, InsO, § 93 Rn. 13; zu den Rechtsfolgewirkungen des § 93 InsO siehe ferner: OLG Dresden ZInsO 2000, 607f; Thür. OLG NJW-RR 2002, 626f = ZInsO 2002, 134; OLG Stuttgart NZI 2002, 495ff).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02

    Gläubigeranfechtung: Zwangsvollstreckung in das Vermögen des persönlich haftenden

    Er kann dazu den Titel analog § 727 ZPO umschreiben lassen (OLG Dresden ZInsO 2000, 607).
  • KG, 07.01.2016 - 1 W 1039/15

    Zwangsvollstreckungsrechtliche Voraussetzungen der Eintragung einer

    Jedoch kann dieser Titel entsprechend § 727 ZPO auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben werden (OLG Stuttgart, BB 2002, 2086, 2088; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2000 - 13 W 1206/00 -, juris; Kayser, in: Kreft, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 7. Aufl. 2014, § 93, Rdn. 51).
  • LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05

    Zulässigkeit der Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen

    Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 11.11.2005 - 3 T 813/05

    Geltendmachung einer persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

    Eine so umfassende Beschränkung des Vollstreckungszugriffs auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gläubiger der Gesellschaft auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss v. 5.10.2000, Az.: 13 W 1206/00 , zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss v. 17.12.2001, Az.: 6 W 695/01 , zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch, InsO, § 93 Rdnr. 2), aber nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 16.08.2006 - 3 T 280/06

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten einer

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, [...] Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, [...] Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 05.04.2006 - 3 T 178/06

    Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters für

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 28.02.2006 - 3 T 935/05

    Möglichkeit der Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen, der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, zitiert nach [...] Nr. KORE405122000, Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, zitiert nach [...] Nr. KORE531682002, Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • LG Kassel, 11.07.2006 - 3 T 225/06

    Verwertung von gepfändeten Geschäftsanteilen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Ein weitgehender Ausschluss von Vollstreckungsmaßnahmen auch wegen persönlicher Verbindlichkeiten der Gesellschafter ließe sich durch das Ziel des § 93 InsO , in der Insolvenz der Gesellschaft schnelle Zugriffe einzelner Gesellschaftsgläubiger auf das Privatvermögen der Gesellschafter zur Befriedigung ihrer gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen zu vermeiden (vgl. BGH NJW 2002, 2718 [BGH 04.07.2002 - IX ZR 265/01] ; OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2000 - 13 W 1206/00 -, [...] Tz. 4; Thüringer OLG, Beschluss vom 17.12.2001, - 6 W 695/01 -, [...] Tz. 12; Schmidt-Räntsch a.a.O. § 93 Rdnr. 2), deshalb nicht mehr rechtfertigen.
  • AG Dresden, 31.07.2009 - 532 IN 2215/08

    Persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft

    So kann der Insolvenzverwalter kraft Ermächtigungswirkung des § 93 InsO einen vom Gesellschaftsgläubiger bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR gegen den Gesellschafter erwirkten Titel analog § 727 ZPO auf sich umschreiben lassen und dann gegen den Gesellschafter vollstrecken (OLG Dresden in ZinsO 2000, 607, 608; Pohlmann in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 93 Rz. 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2895
OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99 (https://dejure.org/2000,2895)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 5 U 192/99 (https://dejure.org/2000,2895)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 5 U 192/99 (https://dejure.org/2000,2895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Erwerb eines Grundstückes ; Ermittlung des Umfanges der Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SachenRBerG § 82 Abs. 1 Nr. 2
    Freigabe von Gebäudeeigentum durch den Gesamtvollstreckungsverwalter

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 976
  • NZI 2000, 322
  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97

    Revisionsbegründungsfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Lagerung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Der Verwalter soll demnach gezwungen sein, ein Grundstück zu erwerben, das wegen der Baufälligkeit des aufstehenden, zur Masse gehörigen Gebäudes oft nicht nur wertlos ist, sondern dessen Erwerb wegen des polizeiwidrigen Gebäudezustands noch weitere - wie Masseverbindlichkeiten zu behandelnde (BVerwG ZIP 1999, 538, 540) - Verpflichtungen nach sich ziehen wird.

    Die gegen das Freigaberecht geltend gemachten Einwände laufen denn auch - soweit sie nicht aus dem eingangs dargestellten Liquidationsmodell hergeleitet werden - auf nichts anderes hinaus, als dass die Wiederherstellung der vorkonkurslichen Rechtszuständigkeit durch Freigabe angesichts der besonderen Bedeutung der mit dem freigegebenen Gegenstand verbundenen Ansprüche nicht hinnehmbar sei, weil der Gemeinschuldner nicht nur insolvent, sondern auch der zur Masse gehörigen Vermögensgegenstände entkleidet sei (exemplarisch das obiter dictum des OVG Greifswald ZIP 1997, 1460, 1464, dazu EWiR 1997, 989 (Pape); BVerwG ZIP 1999, 538, 540).

    Der Senat hat zutreffend angenommen, dass der Verwalter berechtigt und verpflichtet ist, zur Erreichung des Insolvenzzweckes unverwertbare Gegenstände (entsprechend § 32 Abs. 3 InsO) und Rechtsverhältnisse (entsprechend § 85 Abs. 2 InsO) aus der Insolvenzmasse in die Verfügungsmacht des Gemeinschuldners freizugeben (h. M.; vgl. nur BVerwG ZIP 1984, 722; offen gelassen in BVerwG ZIP 1999, 538, 540; Kübler/Prütting/Holzer, InsO, Loseblatt, Stand: 2/2000, § 35 Rz. 21; Hess, InsO, 1999, § 80 Rz. 212 ff. m. w. N.; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 1 Rz. 5 ff. m. w. N.).

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung zum Masseschuldcharakter von Ersatzvornahmekosten für die Beseitigung von Altlasten (BVerwG ZIP 1999, 538; BVerwG ZIP 1998, 2167; ebenso Karsten Schmidt, ZIP 1997, 1441; dagegen zu Recht Wilmowsky, ZIP 1997, 389; ders., ZIP 1997, 1445).

    Dies wird zutreffend dann angenommen, wenn er den die Störerhaftung veranlassenden Zustand selbst herbeigeführt hat, nach der Rechtsprechung aber auch dann, wenn die gegen öffentliches Recht verstoßende Störung zwar vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gemeinschuldner oder einem Dritten begründet wurde, jedoch noch nach Verfahrenseröffnung von einem Massegegenstand ausgeht und fortbesteht (BVerwG ZIP 1999, 538; vgl. auch Kothe, aaO, Rz. 353 ff.).

  • LG Neubrandenburg, 26.05.1999 - 6 O 533/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Ein Ausschluss des Freigaberechtes folgt auch nicht aus einem Vorrang der Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vor dem Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzrecht (LG Neubrandenburg WM 1999, 2234, 2235=WuB VI B § 6 KO 4.99 m. zust. Anm. Lwowski/Tetzlaff).

    Dieser Vorrang ergebe sich aus den maßgeblichen Grundprinzipien der Sachenrechtsbereinigung, nämlich dem Nachzeichnungsgedanken, dem Zuordnungscharakter, dem Schutz vor Gutglaubenserwerb, der Verdinglichung der Ansprüche und dem Kontrahierungszwang (Purps/Schumann, VIZ 1999, 385; dies., NJW 1999, 2476; dagegen LG Neubrandenburg WM 1999, 2234).

    Insbesondere im Bereich des § 82 SachenRBerG laufe die Freigabe auf eine faktische Enteignung des Grundstückseigentümers hinaus, weil ihm als Anspruchsgegner nur noch der Gemeinschuldner bleibe (Purps/Schumann, VIZ 1999, 385, 392; dagegen LG Neubrandenburg WM 1999, 2234).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.1997 - 3 L 94/96

    Konkursrecht; Gesetzgebungskompetenz; Zustandsverantwortlicher; Konkursverwalter;

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Die gegen das Freigaberecht geltend gemachten Einwände laufen denn auch - soweit sie nicht aus dem eingangs dargestellten Liquidationsmodell hergeleitet werden - auf nichts anderes hinaus, als dass die Wiederherstellung der vorkonkurslichen Rechtszuständigkeit durch Freigabe angesichts der besonderen Bedeutung der mit dem freigegebenen Gegenstand verbundenen Ansprüche nicht hinnehmbar sei, weil der Gemeinschuldner nicht nur insolvent, sondern auch der zur Masse gehörigen Vermögensgegenstände entkleidet sei (exemplarisch das obiter dictum des OVG Greifswald ZIP 1997, 1460, 1464, dazu EWiR 1997, 989 (Pape); BVerwG ZIP 1999, 538, 540).

    Dass insbesondere die masselose Handelsgesellschaft nicht über die Mittel verfügt, Ansprüche zu befriedigen, mag beklagenswert sein, ist jedoch ebenso wie im Fall der Verfahrenseinstellung oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse auch im Fall der Freigabe rechtlich unerheblich und kennzeichnet gerade die Insolvenz (vgl. dazu auch die zutreffenden Ausführungen von Wilmowsky, ZIP 1997, 1445, 1446, zu OVG Greifswald ZIP 1997, 1460).

  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung zum Masseschuldcharakter von Ersatzvornahmekosten für die Beseitigung von Altlasten (BVerwG ZIP 1999, 538; BVerwG ZIP 1998, 2167; ebenso Karsten Schmidt, ZIP 1997, 1441; dagegen zu Recht Wilmowsky, ZIP 1997, 389; ders., ZIP 1997, 1445).
  • VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96

    Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    In diesen Fällen wird die Haftung der Masse allein mit der öffentlich-rechtlichen Zustandsverantwortlichkeit der Insolvenzmasse gerechtfertigt (vgl. auch Kothe, aaO, Rz. 371 ff.; VGH Kassel ZIP 1999, 2102=ZfIR 2000, 141, dazu EWiR 2000, 95 (Kebekus)), also damit, dass der Insolvenzverwalter den anspruchsbegründenden öffentlich-rechtlichen Tatbestand auch nach Verfahrenseröffnung noch erfüllt.
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 37/98

    Anspruch auf Kostenvorschuss; Beseitigungspflicht als Obliegenheit; Nichtbefolgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines zuvor geschlossenen Vertrages ab oder weist er entsprechend § 103 InsO das Kaufangebot des Grundstückseigentümers zurück, ist dieser nach § 82 SachenRBerG berechtigt, das Gebäude zu beseitigen (vgl. OLG Naumburg VIZ 1999, 227).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Zuständig ist dann - ebenso wie bei Einstellung des Insolvenzverfahrens - der Gemeinschuldner, bei den Handelsgesellschaften also der Liquidator (vgl. BGH ZIP 1996, 842, dazu EWiR 1996, 751 (Pluta/Seichter)).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Der Senat hat zutreffend angenommen, dass der Verwalter berechtigt und verpflichtet ist, zur Erreichung des Insolvenzzweckes unverwertbare Gegenstände (entsprechend § 32 Abs. 3 InsO) und Rechtsverhältnisse (entsprechend § 85 Abs. 2 InsO) aus der Insolvenzmasse in die Verfügungsmacht des Gemeinschuldners freizugeben (h. M.; vgl. nur BVerwG ZIP 1984, 722; offen gelassen in BVerwG ZIP 1999, 538, 540; Kübler/Prütting/Holzer, InsO, Loseblatt, Stand: 2/2000, § 35 Rz. 21; Hess, InsO, 1999, § 80 Rz. 212 ff. m. w. N.; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 1 Rz. 5 ff. m. w. N.).
  • BGH, 22.09.1994 - V ZR 236/93

    Durchsetzbarkeit des Übereignungsanspruchs im Konkurs des Grundstücksverkäufers

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99
    Dabei ist insolvenzfest allein der unmittelbar durch die Vormerkung selbst gesicherte Anspruch (vgl. BGH ZIP 1994, 1705, dazu EWiR 1995, 277 (Mönning)).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Diese in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretene Auffassung (BVerwG ZIP 2004, 2145, 2147; OLG Naumburg ZInsO 2000, 154, 155; OLG Rostock ZInsO 2000, 604, 605; OLG Stuttgart OLGR 2004, 89, 90; Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 80 Rn. 9 f, § 85 Rn. 69 f; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 107 ff; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 26 ff; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 36 Rn. 48 ff; Pape/Uhlenbruck, Insolvenzrecht Rn. 494; Smid, InsO 2. Aufl. § 80 Rn. 30, § 85 Rn. 18; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 24; Henckel, Festschrift für Kreft S. 291, 300 ff; Lwowski/Tetzlaff WM 1999, 2336, 2345 f) erweist sich auch unter Berücksichtigung der Argumentation des Berufungsgerichts als zutreffend.
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    f) Auf die vom Beklagten erklärte Freigabe der Scheune aus dem Gesamtvollstreckungsbeschlag (vgl. dazu auch OLG Naumburg ZIP 2000, 976 f m. zust. Anm. v. Mitlehner; OLG Rostock ZInsO 2000, 604 ff; LG Neubrandenburg NotBZ 1999, 221) kommt es nach alledem nicht entscheidend an.
  • OLG Brandenburg, 31.05.2001 - 5 U 133/00

    Freigabe von Vermögensgegenständen in der Gesamtvollstreckung einer juristischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 31.05.2001 - 5 U 128/00

    Freigabe von Vermögensteilen in der Gesamtvollstreckung einer juristischen Person

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Rostock, 12.10.2000 - 7 U 125/99

    Freigabe von Vermögenswerten in der Insolvenz einer juristischen Person

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2000 - 30 U 192/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7355
OLG Hamm, 29.03.2000 - 30 U 192/99 (https://dejure.org/2000,7355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2000 - 30 U 192/99 (https://dejure.org/2000,7355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2000 - 30 U 192/99 (https://dejure.org/2000,7355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der gesetzlichen Kündigungsfrist i.R.e. Mietverhältnisses über Geschäftsräume; Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer GmbH und Möglichkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses mit der GmbH nach der gesetzlichen Kündigungsfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 372
  • NZI 2001, 42
  • NZM 2000, 658
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kiel, 05.10.1994 - 14 O 131/94
    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 30 U 192/99
    Mit der wohl als herrschend zu bezeichnenden Auffassung (Staudinger/Sonnenschein, 13. Bearbeitung, § 565 Rdn. 98; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 565 Rdn. 42; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 565, Rdn. 27; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., IV Rdn. 202; Sternel, Mietrecht aktuell, A Rdn. 177; Schulz NZM, 99, 651; LG Kiel, NJW-RR 95, 585) sieht der Senat in der in § 565 Abs. 5 BGB fehlenden Nennung des am 01.01.1994 in Kraft getretenen Abs. 1 a lediglich ein Redaktionsversehen.
  • BGH, 08.05.2002 - XII ZR 323/00

    Außerordentliche Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses

    b) Die Gegenmeinung vertritt demgegenüber die Auffassung, die Kündigungsfrist für die Sonderkündigung von Geschäftsraummietverträgen richte sich nach § 565 Abs. 1 a BGB a.F., weil dieser die gesetzliche Kündigungsfrist bestimme (OLG Hamm, NZI 2000, 372; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 817; Landgericht Kiel, NJW-RR 1995, 585; Staudinger/Sonnenschein, BGB 13. Bearb., § 565 Rdn. 98; Palandt/Weidenkaff, BGB, 60. Aufl., § 565 Rdn. 27; Jauernig/Teichmann, BGB, 9. Aufl. § 565 Rdn. 1; Grapentin in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. IV Rdn. 202).
  • KG, 25.09.2000 - 20 U 2190/00
    Der Senat schließt sich - anders als das Landgericht - im Ergebnis, aber nicht in der Begründung, der überwiegenden Meinung an, nach der § 565 Abs. 1 a BGB auch im Falle der Ausübung von Sonderkündigungsrechten, die - wie der hier noch maßgebliche § 19 KO - auf die gesetzliche Kündigungsfrist Bezug nehmen, anzuwenden ist (vgl. OLG Hamm NZM 2000, 658 f.; LG Kiel NJW-RR 1995, 585; Sonnenschein in: Staudinger, BGB (1997), § 565 Rn. 98; ders. in: Emmerich, Miete, 7. Aufl., § 565 Rn. 42; Erman-Jendrek, BGB, 10. Aufl., § 565 Rn. 12; Schultz NZM 1999, 651 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rn. A 177; Palandt-Putzo, BGB, 59. Aufl., § 565 Rn. 27; Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. IV Rn. 202).

    Soweit der Gesetzgeber nun seit März 2000 im Entwurf zum Mietrechtsreformgesetz zu § 580 b Abs. 4 BGB durch die Erwähnung des Abs. 2 (jetzt Abs. 1 a) beabsichtigt dies klarzustellen, bedeutet das nicht, dass die vorerwähnten Ausführungen nicht zuträfen (vgl. auch OLG Hamm NZM 2000, 658 [658 f.]).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2000 - 10 U 49/99

    Kündigungsfrist bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts

    Die Anwendbarkeit wird von der wohl herrschenden Meinung mit der Begründung bejaht, bei der Einführung des Abs. 1 a sei die Anpassung des Abs. 5 zwar gewollt gewesen, infolge eines Redaktionsversehens indes irrtümlich unterblieben (so z.B. OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2000 - 30 U 192/99 - LG Kiel NJW-RR 1995, 585 für den Fall der Kündigung nach den §§ 50, 51 Abs. 2 VglO; Palandt/Putzo, 59. Aufl., § 565 BGB Rdn. 27; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. A 177; Staudinger/Sonnenschein, 12. Aufl., § 565 BGB Rdn. 98; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 565 BGB Rdn. 42; Bub/Treffer/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V Rdn. 202; Kinne/Schach, Mietvertrags- und Mietprozeßrecht, 2. Aufl., § 565 BGB Rdn. 5; Schultz NZM 1999, 651).
  • OLG Köln, 09.04.2002 - 3 U 162/01
    Diese Kündigung hätte aber erst zum 31.12.2000 Wirkung entfalten können, denn die für die ordentliche Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 109 Abs. 1 S. InsO geltende Kündigungsfrist berechnet sich nach herrschender Meinung (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 29.03.2000 - 30 U 192/99 - in: NZM 2000, 658, 658 f.; Palandt/Weidenkaff, 60. Aufl. 2001, § 565 Rdnr. 27; Grapentin, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999 Rdnr. IV 202), der sich der Senat anschließt, nach § 565 Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 a) BGB a. F. und nicht nach § 565 Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F., wie es nunmehr aufgrund des Mietrechtsverfahrengetzes vom 19.06.2001 in § 580 a Abs. 2 BGB i. V. m. Abs. 4 geregelt ist.
  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Die Kündigung des Beklagten vom 24. November 1999 ist erst mit Ablauf des 30. Juni 2000 wirksam geworden, §§ 109 Abs. 1 Satz 1 InsO in Verbindung mit § 565 Abs. 1 a , Abs. 5 BGB (so zuletzt: OLG Hamm NZI 2000, 372).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.03.2000 - 5 U 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10910
OLG Naumburg, 29.03.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,10910)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.03.2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,10910)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. März 2000 - 5 U 2/00 (https://dejure.org/2000,10910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigungsfrist bei Kündigung von Geschäftsräumen durch einen Insolvenzverwalters; Bestimmung des Zwecks einer Vorschrift; Gegenstandsbezogene Fristvereinheitlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Maßgebliche Frist für die Geltendmachung eines Sonderkündigungsrechts bei Geschäftsraummiete (Verhältnis zwischen Abs. 1 a und Abs. 5 des § 565 BGB ); Kündigung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
  • ZMR 2000, 825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Zwickau, 09.07.2001 - 3 O 38/00

    Anspruch gegen einen Insolvenzverwalter auf Zahlung rückständiger Miete und

    Der in Literatur und Rechtsprechung teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung, die wegen der Berechnung der Kündigungsfrist allein § 565 Abs. 1 Nr. 3 BGB für anwendbar hält, schließt sich die Kammer nicht an (vgl.: Kübler, Prütting, InsO, Loseblatt, Stand: März 2001, § 109 InsO Rn. 9; OLG Naumburg ZInsO 2000, 287 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.05.2000 - 5 W 30/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6372
OLG Naumburg, 26.05.2000 - 5 W 30/99 (https://dejure.org/2000,6372)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.2000 - 5 W 30/99 (https://dejure.org/2000,6372)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 5 W 30/99 (https://dejure.org/2000,6372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 6 Abs. 1 § 57 Satz 1, Satz 2 § 78 Abs. 1
    Gläubigerversammlung: gerichtliche Nachprüfung des Gläubigerbeschlusses, einen anderen Insolvenzverwalter zu wählen; Wirkungslosigkeit alleiniger Abwahl des bisherigen Verwalters

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1394
  • NZI 2000, 428
  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 530/02

    Anfechtung der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters

    Dieser Standpunkt stimmt mit der zu §§ 57, 78 Abs. 1 InsO ergangenen veröffentlichten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überein (vgl. Kammergericht ZIP 2001, 2240; OLG Naumburg ZIP 2000, 1394; OLG Zweibrücken ZIP 2000, 2173 f; NZI 2001, 204; offengelassen von OLG Celle ZInsO 2001, 755).
  • OLG Celle, 23.07.2001 - 2 W 41/01

    Rechtsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung ; Gläubigerversammlung ;

    Im Hinblick auf mehrere von der Rechtsauffassung des Insolvenzgerichts abweichende Beschlüsse anderer Rechtsbeschwerdegerichte (s. OLG Naumburg = ZIP 2000, 1394; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 670 = ZIP 2000, 2173; OLG Zweibrücken, NZI 2001, 204) müsste der Senat die sofortige weitere Beschwerde auch zulassen, wenn es für die Entscheidung auf die Frage ankäme, ob § 78 Abs. 1 InsO durch die speziellere Regelung des § 57 Satz 2 InsO verdrängt wird.
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2000 - 3 W 198/00

    Rechtsmittel gegen Beschluss der Gläubigerversammlung

    Das Insolvenzgericht könnte den Beschluss der Gläubigerversammlung nicht nach § 78 Abs. 1 InsO aufheben, sondern allenfalls unter den Voraussetzungen des § 57 Satz 2 InsO die Bestellung des Gewählten versagen (vgl. dazu OLG Naumburg ZIP 2000, 1394, 1396 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 07.05.2003 - 23 T 217/03

    Sofortige Beschwerde gegen Abwahl eines Insolvenzverwalters durch

    Ein zweistufiges Verfahren, in dem das Insolvenzgericht ggf. zunächst auf Antrag eines der in § 78 Abs. 1 InsO genannten Beteiligten darüber zu befinden hat, ob die Wahl dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger zuwider läuft, und in dem anschließend zu entscheiden ist, ob die Bestellung des Gewählten erfolgen kann (§ 57 S. 2 InsO), findet nicht statt (vgl. OLG Naumburg, ZIP 2000, 1394, 1396; OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 2173 f.).
  • KG, 16.10.2001 - 7 W 130/01

    Anfechtung der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters durch einen

    Insoweit folgt der Senat im vollem Umfang der Entscheidung des OLG Naumburg vom 26. Mai 2000 (NZI 2000, 428, 429 [OLG Naumburg 26.05.2000 - 5 W 30/99] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 12.10.2000 - 7 U 125/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7572
OLG Rostock, 12.10.2000 - 7 U 125/99 (https://dejure.org/2000,7572)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.10.2000 - 7 U 125/99 (https://dejure.org/2000,7572)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 7 U 125/99 (https://dejure.org/2000,7572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
  • NZI 2001, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Diese in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretene Auffassung (BVerwG ZIP 2004, 2145, 2147; OLG Naumburg ZInsO 2000, 154, 155; OLG Rostock ZInsO 2000, 604, 605; OLG Stuttgart OLGR 2004, 89, 90; Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 80 Rn. 9 f, § 85 Rn. 69 f; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 107 ff; MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 26 ff; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 36 Rn. 48 ff; Pape/Uhlenbruck, Insolvenzrecht Rn. 494; Smid, InsO 2. Aufl. § 80 Rn. 30, § 85 Rn. 18; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 24; Henckel, Festschrift für Kreft S. 291, 300 ff; Lwowski/Tetzlaff WM 1999, 2336, 2345 f) erweist sich auch unter Berücksichtigung der Argumentation des Berufungsgerichts als zutreffend.
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    f) Auf die vom Beklagten erklärte Freigabe der Scheune aus dem Gesamtvollstreckungsbeschlag (vgl. dazu auch OLG Naumburg ZIP 2000, 976 f m. zust. Anm. v. Mitlehner; OLG Rostock ZInsO 2000, 604 ff; LG Neubrandenburg NotBZ 1999, 221) kommt es nach alledem nicht entscheidend an.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04

    Insolvenzverfahren: Vermeidung der Haftung der Masse für Räumungskosten durch

    Mit der Freigabe gegenüber der Schuldnerin fallen die Gegenstände auf dem streitgegenständlichen Grundstück bzw. in den streitgegenständlichen Räumen in das insolvenzfreie Vermögen der Schuldnerin zurück, welche damit wieder die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Gegenstände erlangt (OLG Rostock, ZinsO 2000, Seite 604).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2001 - 5 U 133/00

    Freigabe von Vermögensgegenständen in der Gesamtvollstreckung einer juristischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 31.05.2001 - 5 U 128/00

    Freigabe von Vermögensteilen in der Gesamtvollstreckung einer juristischen Person

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2004 - 9 K 17/03

    Insolvenz; Bodenordnung

    Weder dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz noch dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche bevorzugt vor den Ansprüchen anderer Anspruchssteller im Insolvenzverfahren behandelt wissen wollte (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 12.10.2000 - 7 U 125/99 - VIZ 2001, 276; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.04.2002 - IX ZR 161/01 - BGHZ 305 = VIZ 2002, 540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19256
LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00 (https://dejure.org/2001,19256)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 16.01.2001 - 10 O 135/00 (https://dejure.org/2001,19256)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 10 O 135/00 (https://dejure.org/2001,19256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,19256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters im Falle der persönlichen Haftung von Gesellschaftern einer GmbH; Verwischung der Grenzen zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung als Begründung für eine derartige Haftung; ...

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters im Falle der persönlichen Haftung von Gesellschaftern einer GmbH; Verwischung der Grenzen zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung als Begründung für eine derartige Haftung; ...

  • archive.org

    § 13 GmbHG
    Durchgriffshaftung - Gesellschafts- und Privatvermögen - Vermischung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00
    Eine persönliche Haftung eines GmbH-Gesellschafters kommt in Betracht, wenn eine Abgrenzung von Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist, sodass insbesondere die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften, derentwegen die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen allein vertretbar ist, unkontrollierbar wird (vgl. BGHZ 95, 330, 333, 334) [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] .
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem

    Auszug aus LG Hildesheim, 16.01.2001 - 10 O 135/00
    Die persönliche Haftung kann jedoch nur diejenigen Gesellschafter treffen, die auf Grund des ihnen in dieser Stellung gegebenen Einflusses in der Gesellschaft für den Vermögensvermischungstatbestand verantwortlich sind (vgl. BGHZ 125, 366 f).
  • OLG Köln, 14.05.2004 - 16 W 11/04

    Gerichtsstand für eine Klage des Insolvenzverwalters gegen die

    Gegenstand des Klageentwurfs sind Ansprüche von Gläubigern der Gemeinschuldnerin gegenüber den Antragsgegnern persönlich, die normalerweise unmittelbar gegenüber den Antragsgegnern geltend zu machen wären, falls nicht § 93 InsO entsprechend anwendbar sein sollte, was sehr problematisch ist (vgl. LG Hildesheim DStR 2001, 1447 m. Anm. Holla; OLG Celle GmbHR 2001, 1042; K. Schmidt, ZGR 1996, 209, 217; Jawensky, DB 2003, 2757, 2760), aber an dieser Stelle keiner Entscheidung bedarf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 271/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10125
OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 271/98 (https://dejure.org/1999,10125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1999 - 13 U 271/98 (https://dejure.org/1999,10125)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1999 - 13 U 271/98 (https://dejure.org/1999,10125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 23
  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 271/98
    Richtig ist, daß sich der Leasinggeber mit zumutbarer Sorgfalt um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjekts bemühen muß (BGHZ 95, 39, 54 und 61).
  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 271/98
    Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung umfaßt gem. § 252 BGB grundsätzlich den vollständigen Gewinn, den der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung erzielt hätte (BGH NJW 1991, 221, 223).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 340/74

    Mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbundener Einzelanschluss einer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.1999 - 13 U 271/98
    Die Kündigung hat den Vertrag insgesamt, also auch mit Wirkung für und gegen die Beklagte beendet (vgl. OLG D, NJW 1974, 2013 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.09.2000 - 3 W 179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14761
OLG Zweibrücken, 27.09.2000 - 3 W 179/00 (https://dejure.org/2000,14761)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.09.2000 - 3 W 179/00 (https://dejure.org/2000,14761)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. September 2000 - 3 W 179/00 (https://dejure.org/2000,14761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnungsvoraussetzungen der Postsperre im Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 99
    Voraussetzungen einer Postsperre

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 65/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre

    Ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, hat das Insolvenzgericht aufgrund einer Abwägung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Celle NZI 2000, 583, 584; 2001, 147, 148; ZIP 2002, 578, 579; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27. September 2000 - 3 W 179/00, juris-Dokument Nr. KORE 571982000).
  • OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01

    Insolvenzverwalter; Entlassung; Kündigung; Vorschuss; Vergütung; Schlussrechnung

    Es kann hier dahinstehen, ob eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in jedem Fall oder aber nur in ganz besonders krassen Fällen die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gebietet (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00 - einerseits und OLG Celle, Beschluss vom 18. Juni 2001 - 3 W 63/01 - andererseits).
  • OLG Celle, 06.11.2000 - 2 W 109/00

    Beschwerdefähigkeit der Postsperre

    Der Senat merkt insoweit aber vorsorglich an, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Regel lediglich einen Rechtsfehler im Einzelfall bedeutet, der ohnehin nicht geeignet ist, die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde zu rechtfertigen; insofern kommt vielmehr die Möglichkeit einer Gegenvorstellung in Betracht, die dem Beschwerdegericht Gelegenheit zu einer Selbstkorrektur gibt (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 11 W 196/99; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2000 - 3 W 179/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12434
OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00 (https://dejure.org/2000,12434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2000 - 8 W 51/00 (https://dejure.org/2000,12434)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2000 - 8 W 51/00 (https://dejure.org/2000,12434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 6 § 7 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines

    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).

    Für die Anfechtung derartiger Anordnungen besteht auch nach der Insolvenzordnung keine Veranlassung (s. OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301), weil dem Gericht nicht untersagt werden kann, die notwendige Sachaufklärung zur Vorbereitung seiner Entscheidung zu betreiben.

  • OLG Celle, 10.01.2001 - 2 W 1/01

    Gründe für die Versagung der Zulassung sofortige weitere Beschwerde gegen die

    Zwar ist die sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Beugehaft zur Erzwingung der Mitwirkung des Schuldners im Eröffnungsverfahren unbeschadet der sonstigen Unanfechtbarkeit von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren (dazu OLG Köln, ZInsO 2000, 104 = ZIP 2000, 552; OLG Köln, ZIP 2000, 462; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, 6. Lfg., § 34 Rn. 5 ff.) zulässig, weil § …
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 231/00
    Eine Zulassung der weiteren Beschwerde kommt nämlich schon deshalb nicht in Betracht, weil die weitere Beschwerde wie schon die Erstbeschwerde nicht statthaft sind und es deshalb zugleich an der erforderlichen Beschwerdebefugnis des Schuldners (§§ 574 ZPO, 4 InsO) mangelt (vgl. BayObLGZ 1999, 200 [202] = NZI 1999, 412 [413]; Senat, NZI 2000, 130; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 6, Rdn. 15 sowie § 7, Rdn. 13 und 25).
  • LG Gera, 10.06.2009 - 5 T 92/09

    Beschwerderecht eines Gläubigers einer juristischen Person im Falle einer

    Gegen die Anordnung zur Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen (Ziff. 4. des Beschlusses vom 03.02.2009) ist kein Rechtsmittel gegeben, § 6 I InsO (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.04.2000, Az.: 8 W 51/00).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Auch die Anordnung der Einholung eines Gutachtens und die Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen selbst ist nach einhelliger Auffassung in Literatur, und Rechtsprechung nicht anfechtbar, da es sich hierbei nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 6 InsO , sondern um eine vorbereitende und verfahrensfördernde Maßnahme zur Erfüllung der Amtsermittlungspflicht, § 5 Abs. 1 InsO , handelt, gegen die die Insolvenzordnung kein Rechtsmittel vorsieht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1998, 1579 [BGH 02.07.1998 - IX ZB 33/98] ; OLG Celle, ZIP 2001, 127; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301 ; Kirchhof in HK-InsO, 3. Auflage, § 6 Rz. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht